Die Ausbildungsgebühren beziehen sich auf die gesamten 4 Jahre und sind halbjährlich zu entrichten.
Zusätzliche Kosten entstehen durch:
Mit Kursbeginn ab dem 1. August 2017 kommt die Bundesfinanzierung zur Anwendung.
Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung) vorbereitet, kann neu mit Bundesbeiträgen rechnen – sofern er bzw. sie im Anschluss an den Kurs die eidgenössische Prüfung absolviert. Der Bund übernimmt von den bezahlten Kursgebühren bei der höheren Fachprüfung maximal 10'500 Franken.
Download: Infoflyer (PDF-File)
Weitere Infos: https://www.sbfi.admin.ch